RentePlanung

Bundesrat erhöht Renten und Kinderzulagen ab 2025

Der Bundesrat hat entschieden: Ab Januar 2025 werden die AHV/IV-Renten sowie die Kinder- und Ausbildungszulagen spürbar angehoben. Ziel ist es, die Kaufkraft der Bevölkerung zu stärken und Familien gezielt zu unterstützen.


Die wichtigsten Änderungen

  • Minimalrente: steigt um 35 Franken auf neu 1’260 Franken pro Monat.

  • Maximalrente: erhöht sich auf 2’520 Franken pro Monat.

  • Ehepaare: erhalten gemeinsam höchstens 3’780 Franken monatlich.

  • Kinder- und Ausbildungszulagen: werden angepasst, um den steigenden Lebenshaltungskosten besser Rechnung zu tragen.


Gründe für die Anpassung

Die Entscheidung basiert auf der Entwicklung von Preisen und Löhnen in den letzten Jahren. Vor allem die hohen Krankenkassenprämien und steigenden Mietkosten belasten viele Haushalte. Mit der Erhöhung soll ein Ausgleich geschaffen werden, damit Rentnerinnen, Rentner und Familien nicht zu stark unter Druck geraten.


Reaktionen

  • Sozialverbände begrüssen die Anpassung, weisen aber darauf hin, dass dies nur ein Schritt sei und weitere Massnahmen folgen müssten.

  • Wirtschaftsvertreter mahnen, dass die langfristige Finanzierung der AHV weiterhin ungelöst sei.

  • Betroffene Familien sehen in der Erhöhung eine spürbare Entlastung, insbesondere bei Mehrkindhaushalten.


Ausblick

Die Anpassungen ab 2025 gelten als regelmässige Anpassung im Rahmen der Mischindex-Formel. Dennoch bleibt die Debatte um die Zukunft der AHV und die Finanzierung der Sozialwerke ein zentrales Thema für Politik und Gesellschaft.


👉 Fazit: Mit der Erhöhung der Renten und Zulagen ab 2025 will der Bundesrat die Bevölkerung entlasten. Doch klar ist: Damit allein sind die strukturellen Herausforderungen der Altersvorsorge nicht gelöst.